Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in Österreich um und wird vom Sozialministeriumservice überwacht. 2026 ist kein Übergangsjahr mehr, sondern das erste volle Jahr mit aktiver Marktüberwachung.

Viele denken noch, das betrifft nur Behörden. Falsch. Es trifft alle, die Dienstleistungen für Verbraucher online anbieten.

Wer ist 2026 wirklich betroffen?

Das BaFG gilt für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Konkret für Websites und Apps von:

  • Online-Shops und E-Commerce
  • Hotel- und Reiseportalen mit Buchungsfunktion
  • Online-Terminbuchungs-Tools (auch für Friseur, Arzt, Yoga-Studio)
  • Bankdienstleistungen, Streaming, E-Book-Shops
  • Websites für elektronische Tickets und Reiseinfos

Die WKO bestätigt: Auch bestehende Webshops müssen ab dem Stichtag barrierefrei sein, die Übergangsfrist gilt nicht für den laufenden Betrieb.

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und max. 2 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Achtung: Sobald du wächst, musst du nachrüsten – und das ist teurer als gleich sauber zu bauen.

Was verlangt das Gesetz konkret?

Österreich verlangt die Einhaltung von WCAG 2.1 Level AA. In der Praxis wird 2026 die EN 301 549 herangezogen, deren Kriterien weitgehend mit WCAG 2.2 ident sind.

Kurz gesagt: Deine Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Informationen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt und in verständlicher Weise dargestellt werden.

Die 15-Punkte-Checkliste für 2026

Nutze das als Abnahme-Liste vor jedem Go-live.

1. Struktur und Code

  1. Semantisches HTML: Nutze <header>, <nav>, <main>, <footer>, Überschriften H1-H3 ohne Sprünge
  2. Landmarks und Skip-Link: „Zum Inhalt springen“ als erster fokussierbarer Link
  3. Sprache deklariert: <html lang="de">

2. Wahrnehmung

  1. Kontraste: Text 4,5:1, großer Text 3:1. Teste mit echten Tools, nicht nach Gefühl
  2. Textalternativen: Jedes informative Bild hat einen präzisen alt-Text. Dekorative Bilder haben alt=““
  3. Videos und Audio: Untertitel, Transkript, Audiodeskription für neue Medien ab 28.6.2025
  4. Keine Infos nur über Farbe: Fehler auch mit Text oder Icon kennzeichnen

3. Bedienbarkeit

  1. Komplette Tastaturbedienung: Alle Menüs, Slider, Modals mit Tab, Shift+Tab, Enter, Esc erreichbar
  2. Fokus sichtbar: Deutlicher Fokus-Ring, nicht entfernen
  3. Bewegung reduzieren: Respektiere prefers-reduced-motion, keine Autoplay-Videos über 5 Sekunden

4. Verständlichkeit

  1. Formulare: Jedes Feld hat ein <label>, Fehlermeldungen sind spezifisch und mit dem Feld verknüpft
  2. Lesbare Sprache: Schriftgröße mindestens 16px, Zeilenabstand 1,5, Zeilenlänge max. 80 Zeichen
  3. Konsistente Navigation: Menüs und Buttons heißen überall gleich

5. Robustheit und Dokumente

  1. PDFs und Downloads: Neue PDFs ab 28.6.2025 müssen barrierefrei sein. Alte PDFs von vor dem Stichtag sind ausgenommen
  2. Kompatibilität: Teste mit Screenreader (NVDA, VoiceOver) und nur Tastatur

Pflicht, die viele vergessen: Die Konformitätserklärung

Jeder betroffene Dienstleister muss eine Information zur Konformität veröffentlichen, §14 Abs 2 BaFG. Die WKO rät ausdrücklich von der reinen AGB-Lösung ab und empfiehlt einen eigenen Button „Barrierefreiheit“.

Mindestinhalt:

  • allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format
  • wie du die Anforderungen erfüllst
  • welche Inhalte nicht barrierefrei sind und warum (z.B. unverhältnismäßige Belastung, Alt-PDFs)

Formulierungsstart laut WKO: „Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz… barrierefrei zugänglich zu gestalten. Dabei wurde WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.“

Was droht bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörde in Linz prüft proaktiv und auf Hinweis. Sie kann Nachbesserung anordnen, Dienstleistungen untersagen und bei Nicht-Meldung der Nichtkonformität Verwaltungsstrafen verhängen.

Dein Fahrplan für bestehende Websites

  1. Quick-Audit (1 Tag): Lighthouse Accessibility, WAVE, Tastaturtest
  2. Priorisieren: Startseite, Checkout/Buchung, Kontaktformular zuerst
  3. Fixen: Kontraste, alt-Texte, Labels, Fokus
  4. Dokumentieren: Erstelle die Konformitätserklärung und liste bekannte Mängel
  5. Schulen: Redaktion bekommt Leitfaden für neue Inhalte und PDFs

Für neue Projekte in Wien plane Barrierefreiheit von Tag 1 ein. Es ist 2026 günstiger, als später nachzurüsten, und es ist ein Verkaufsargument gegenüber Mitbewerbern, die noch Drive-Links schicken.